SCHALLSCHUTZ

Wir begutachten Schallimmissionen.

Die Anforderungen an den Schall- und Immissionsschutz steigen im Rahmen der Bauleitplanung, der Baugenehmigung sowie des Immissionsrechtes (BImSchG) ständig. Wir erstellen:

  • Schalltechnische Beurteilungen von Straßen- und Schienenverkehrslärm
  • Schalltechnische Nachweise im Baugenehmigungsverfahren bei Gemengelagen
  • Schallgutachten bei der Ansiedlung von Verbrauchermärkten, zu Sport- und Freizeitanlagen
  • Prognosen über Emissionsbelastungen von potentiellen Bauflächen zur Standortfindung
  • Ermittlung von Lärmkontingenten gemäß DIN 45691 (LK) bei Gewerbebebauungsplänen

Wir begleiten Sie in allen Phasen von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG):

  • Erstellung der Antragsunterlagen für das Gewerbeaufsichtsamt (Anträge gemäß ELiA),
  • Begleitung von Erörterungsterminen, Stellungnahmen zu Einwendungen

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LÄRMKONTINGENTIERUNG – BEBAUUNGSPLAN NR. 186 „INDUSTRIEGEBIET“, GEMEINDE EDEWECHT

Die Gemeinde Edewecht plante südlich der Oldenburger Straße den Bebauungsplan Nr. 186 für ein Industriegebiet aufzustellen. Im Umfeld des Plangebietes liegen Wohnhäuser im Außenbereich. Im Rahmen der schalltechnischen Berechnung sind die Lärmkontingente für den Bebauungsplan Nr. 186 unter Berücksichtigung von Vorbelastungen durch die westlich angrenzenden Bebauungspläne zu ermitteln. Ziel der Kontingentierung ist es, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der DIN 18005 eingehalten werden. Beurteilungsgrundlage stellt die TA Lärm i.V.m. der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ dar.

Die Lärmkontingentierung erfolgt auf Grundlage der DIN 45 691 „Geräuschkontingentierung“. Nach Ermittlung der gewerblichen Vorbelastung durch umliegende Industrie- und Gewerbegebiete wurden für den Bebauungsplan Nr. 186 Lärmkontingente unter Berücksichtigung der Vorbelastung festgesetzt.

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IMMISSIONSPROGNOSE – FACHMARKTZENTRUM IM BEBAUUNGSPLANGEBIET NR. 98 „NORDSEE-CENTER“ STADT NORDENHAM

Nördlich verschiedener Lebensmittel-Märkte soll ein Fachmarktzentrum mit diversen Einzelhandelsgeschäften entstehen. In dem schalltechnischen Gutachten sind die potenziellen Schallemissionen des Vorhabens und seine Einwirkungen auf die benachbarte schutzbedürftige Nutzung zu untersuchen.

Dabei wurde die Vorbelastung durch den vorhandenen EDEKA- und ALDI-Markt, sowie weiterer gewerblicher Nutzungen und die Zusatzbelastung durch das geplante Fachmarktzentrum (Einstellung der Lärmquellen des Fachmarktzentrums wie Stellplätze, Lieferverkehre, Ladezonen, Lüftungseinrichtungen) ermittelt.

Die sich ergebende Gesamtbelastung gemäß TA Lärm wurde beurteilt und Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen.

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IMMISSIONSPROGNOSE – ERWEITERUNG EINES LANDMASCHINENBETRIEBES, STADT WILDESHAUSEN

In Wildeshausen plante die Heinrich Schröder Landmaschinen KG den Neubau eines Werkstattgebäudes für Erntetechnik. Das Gewerbegrundstück liegt innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 2 „Auf dem Heem“, in Nachbarschaft zu Mischgebieten und zu allgemeinen Wohngebieten. Der Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet GEE aus und setzt keine Lärmkontingente fest.

Es wurde das Betriebsszenario neue Halle mit den entsprechenden Lärmquellen Hallen-Innenpegel, offene Tore und verschiedene Außenlärmquellen (Fahrten, Standgeräusche) berechnet.

Für das Vorhaben wurde die Betrachtung gemäß TA Lärm Kap. 2.2 herangezogen: Das Vorhaben liegt außerhalb des Einwirkungsbereiches. Bei dieser Betrachtung sind die Immissionsrichtwerte um mindestens 10 dB(A) zu unterschreiten. Damit ist gewährleistet werden, dass es zu keiner zusätzlichen Lärmbelastung in der Nachbarschaft kommt. Es erfolgte auf dieser rechtlichen Grundlage eine positive Beurteilung gemäß TA Lärm.

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