LANDSCHAFTSPLANUNG

Wir planen Landschaft und Umwelt.

Wir verstehen Landschaftsplanung auch als Teil der Stadt- und Ortsplanung. Sie dient hier für die Sicherung qualitativ hochwertiger Planung. Folgende landschaftsplanerische Leistungen bieten wir an:

  • Umweltbericht mit Umweltprüfung
  • Bestandsaufnahmen von Biotoptypen und Fauna,  Bilanzierung des potentiellen Eingriffs in Natur und Landschaft
  • Bewertung von externen Kompensationsflächen
  • Landschaftspflegerische Begleitpläne

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UMWELTPRÜFUNG UND EINGRIFFSBILANZIERUNG BAULEITPLANUNG TANNENHAUSEN, STADT AURICH

Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen in der Nähe des Auricher Industriegebietes Nord. Das Plangebiet ist von Wallhecken geprägt. Das Planungskonzept hat daher die Gliederung nach Wallheckenstruktur und Großbaumbestand bereits berücksichtigt.

Die Wallhecken und der Großbaumbestand wurden gesichert. Im Zuge der Umweltprüfung wurde eine Eingriffsbilanzierung nach niedersächsischem Städtetagmodell durchgeführt und die externe Kompensation ermittelt. Es musste zudem eine artenschutzrechtliche Prüfung SAP für Fledermäuse, Holzkäfer und Flechten berücksichtigt werden.

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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN WEGEBAU MIT GEWÄSSERUMLEGUNG“, ESENS-HOLTGAST

Zwecks einer Erfassung und Bewertung der Belange von Natur und Landschaft innerhalb des Plangebietes eine Geländebegehung durchgeführt. Die Kartierung erfolgte in Anlehnung an den Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (Drachenfels, O. v., 2011), die Ergebnisse sind in der Biotoptypenkarte dargestellt. Es wurden vor allem die Wallhecken, der Baumbestand und die beiden Stillgewässer erfasst. Des Weiteren erfolgte eine Eingriffsbilanzierung nach Städtetagmodell.

Es wurden Maßnahmen zum Ausgleich vorgesehen: das geschützte Stillgewässer wird aufgeweitet und zukünftig als Regenrückhaltebecken genutzt, die kürzlich umgebrochene Grünlandfläche wird in ein Kompensationsbecken mit durchgängigem Graben und randlicher Grünbereiche umgestaltet.

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ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG (ASP) AUF QUARTIERE VON FLEDERMÄUSEN UND BRUTPLÄTZEN VON VÖGELN, GEMEINDE UPLENGEN

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Nr. 11.5 „Gewerbe- und Industriegebiet Augustfehner Straße“ war eine artenschutzrechtliche Prüfung mit Auswertung aller vorhandenen Daten zu erstellen. Im Rahmen dieser artenschutzrechtlichen Prüfung war zu klären, ob durch den Abriss eines Wohnhauses artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden können. Im Bedarfsfall sollte eine vertiefende Betrachtung mit notwendigen Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zur Lösung artenschutzrechtlicher Konflikte entwickelt werden.

Die Untersuchung auf Vogelnester und ein potentielles Fledermausvorkommen fand durch eine Begehung des Wohnhauses von innen und von außen statt. Neben den o.g. Aus- und Einflugöffnungen wurde auf das Vorkommen von Kotspuren, Hangplatzverfärbungen, eventuelle Fraßplätze mit Insektenresten, auf Todfunde sowie auf lebende Tiere z.B. hinter Schalbrettern, kleinen Mauerritzen und-spalten sowie in der Balkenlage des Dachbodens kontrolliert. Es konnten keine Hinweise auf das Vorkommen von Fledermäusen festgestellt werden. Es lagen auch keine Hinweise auf Brutplätze von Vögeln vor.

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