Wir begutachten Schallimmissionen.
- Schalltechnische Beurteilungen von Straßen- und Schienenverkehrslärm
- Schalltechnische Nachweise im Baugenehmigungsverfahren bei Gemengelagen
- Schallgutachten bei der Ansiedlung von Verbrauchermärkten, zu Sport- und Freizeitanlagen
- Prognosen über Emissionsbelastungen von potentiellen Bauflächen zur Standortfindung
- Ermittlung von Lärmkontingenten gemäß DIN 45691 (LK) bei Gewerbebebauungsplänen
Wir begleiten Sie in allen Phasen von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG):
- Erstellung der Antragsunterlagen für das Gewerbeaufsichtsamt (Anträge gemäß ELiA),
- Begleitung von Erörterungsterminen, Stellungnahmen zu Einwendungen