ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG (ASP) AUF QUARTIERE VON FLEDERMÄUSEN UND BRUTPLÄTZEN VON VÖGELN, GEMEINDE UPLENGEN
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Nr. 11.5 „Gewerbe- und Industriegebiet Augustfehner Straße“ war eine artenschutzrechtliche Prüfung mit Auswertung aller vorhandenen Daten zu erstellen. Im Rahmen dieser artenschutzrechtlichen Prüfung war zu klären, ob durch den Abriss eines Wohnhauses artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden können. Im Bedarfsfall sollte eine vertiefende Betrachtung mit notwendigen Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zur Lösung artenschutzrechtlicher Konflikte entwickelt werden.
Die Untersuchung auf Vogelnester und ein potentielles Fledermausvorkommen fand durch eine Begehung des Wohnhauses von innen und von außen statt. Neben den o.g. Aus- und Einflugöffnungen wurde auf das Vorkommen von Kotspuren, Hangplatzverfärbungen, eventuelle Fraßplätze mit Insektenresten, auf Todfunde sowie auf lebende Tiere z.B. hinter Schalbrettern, kleinen Mauerritzen und-spalten sowie in der Balkenlage des Dachbodens kontrolliert. Es konnten keine Hinweise auf das Vorkommen von Fledermäusen festgestellt werden. Es lagen auch keine Hinweise auf Brutplätze von Vögeln vor.